Voraussetzungen erfüllen
Sie pflegen ihre Angehörigen z.B. Unterstüztung bei der Körperpflege, bei der LAgerung, beimAn- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Sie sind volljährig und es besteht einelängere P1legesituation?Wenn ja dann erfüllen Sie bereits einige der Kriterien.
Zu Hause bleiben dank Spitex Sünneli
Das Wohlbefinden in vertrauter Umgebung ist essentiell. Viele Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, möchten daher so lange wie möglich zu Hause bleiben. Unser ambulantes Pflegeangebot ist darauf spezialisiert. Dabei liegt uns besonders am Herzen, Ihre Lebensqualität und individuellen Lebensgewohnheiten in den eigenen vier Wänden zu bewahren und wenn möglich, zu fördern.
Entlastung im eigenen Haushalt mit Spitex Sünneli
Für viele ist die tägliche Hausarbeit eine Herausforderung, da oft die Zeit oder die Kapazität fehlt. Unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bedarfsgerecht. Diese Haushaltshilfe lässt sich ideal mit unseren Pflege- und Betreuungsdiensten kombinieren.
Zusammen stark: Spitex Sünneli für Ihre liebevolle Unterstützung
Partner:innen, Kinder, Geschwister, gute Freund:innen oder Nachbar:innen: Häufig sind es die Nächsten, die zur Stelle sind, wenn sich der Gesundheitszustand ihrer Angehörigen verschlechtert. Aus diesem Grund sind wir anders als andere – wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Betreuungsphilosophie und bieten eine persönliche und einfühlsame Unterstützung für Angehörige.
Beim ersten Besuch klären wir den Pflegebedarf ab und planen mit Ihnen gemeinsam den Einsatz.
Unter anderem Vitalzeichenkontrolle, Wundversorgung jeglicher Art, Infusionstherapie sowie das Richten und Verabreichen von Medikamenten; weitere Leistungen sind auf Anfrage möglich.
Hiermit ist die Körperpflege gemeint und die Hilfe und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.
Wegpauschale:
Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen wird eine Wegpauschale in Höhe von CHF 8.– berechnet, nicht in Kombination mit Leistungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Dies wird maximal dreimal täglich abgerechnet.
Administrationspauschale:
Aufgrund des administrativen Aufwands wird Ihnen einmal im Monat eine Pauschale von CHF 8.– in Rechnung gestellt.
Wochenendzulage:
An Sonn- und Feiertagen berechnen wir zusätzlich eine Wochenendzulage in der Höhe von CHF 6.– pro Stunde. Dies gilt wiederum nur für Dienstleistungen, welche nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung sind.
Patientenbeteiligung:
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung von max. CHF 15.35 pro Tag wird allen Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren direkt in Rechnung gestellt. Bei Pflegeleistungen unter 60 Minuten erfolgt eine anteilige Verrechnung. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Absagen:
Bei kurzfristigen Absagen unter 24h berechnen wir eine Gebühr in der Höhe von CHF 79.–.
Zusatzleistungen
CHF 76.90 pro Stunde
CHF 52.00 pro Stunde
CHF 52.00 pro Stunde
CHF 52.00 pro Stunde
CHF 52.00 pro Stunde
Auf Anfrage:
Ein Notrufsystem bietet schnelle Hilfe im Ernstfall und sorgt für Sicherheit auf Knopfdruck – ideal für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Auf Anfrage können Sie bei uns Notrufsysteme mieten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Alle Leistungen sind ab 2025 MWST frei.
Die Spitex-Leistungen werden von der öffentlichen Hand (Kanton), den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen) sowie von den Klientinnen und Klienten finanziert.
Die Krankenkassen übernehmen alle Pflegeleistungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen anerkannt sind. Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nur dann unter die Zusatz-versicherung, wenn sie ärztlich verschrieben sind.
Falls ein berechtigter Anspruch besteht, werden ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungs-leistungen der AHV und IV zurückerstattet. Dauert die Krankheit länger an oder handelt es sich um Altersbeschwerden, kann bei der AHV-Zweigstelle eine Hilflosenentschädigung beantragt werden. Weitere Informationen: Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern.
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung wird allen Klientinnen und Klienten über 65 Jahre in Rechnung gestellt. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 15.35 am Tag. Dauern Pflegeleistungen weniger als 60 Minuten pro Tag, erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Die Patienten- beteiligung wird den Klientinnen und Klienten direkt verrechnet. Sie wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Wer Angehörige pflegt, leistet Grosses - wir unterstützen Sie mit fairer Entlöhnung und professioneller Hilfe.
Viele Menschen in der Schweiz kümmern sich liebevoll um ihre Angehörigen - oft ohne zu wissen, dass ihre Arbeit vergütet werden kann. Die Spitex Sünneli AG ermöglicht Ihnen, als pflegende Angehörige angestellt zu werden und für Ihre wichtige Arbeit fair entlöhnt zu werden.
Ihre Vorteile bei uns:
- Faire Entlöhnung: Stundenlohn für Ihre Pflegearbeit
- Professionelle Unterstützung: Begleitung durch unser qualifiziertes Pflegepersonal
- Entlastung: Hilfe und Beratung im Pflegealltag
Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Voraussetzungen prüfen
Pflegen Sie einen Angehörigen, z.B. bei der Körperpflege, beim Lagern, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme? Sind Sie volljährig und besteht die Pflegesituation längerfristig? Dann erfüllen Sie wichtige Kriterien für den Bezug von Pflegegeld.
Pflegebedarf abklären
Bei einem Erstbesuch klärt eine unserer diplomierten Pflegefachpersonen den Pflegebedarf bei Ihnen zu Hause ab. Diese Abklärung wird alle 6 Monate wiederholt.
Arbeitsvertrag abschliessen
Als pflegende/r Angehörige/r erhalten Sie von der Spitex Sünneli AG einen Arbeitsvertrag und eine Entschädigung von bis zu 37 Franken pro Stunde (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienentschädigung).
Unterstützung nutzen
Zusätzlich zu den regelmässigen Besuchen können Sie jederzeit Unterstützung durch unsere Pflegefachpersonen anfordern. Unser Ziel: Sie sollen sich in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger nie alleine fühlen.
Die Spitex Sünneli AG arbeitet neu mit Reambulant zusammen, Ihrem Spezialisten für psychiatrische Spitex. Brauchen Sie Unterstützung in diesem Bereich? Wenden Sie sich gerne an uns oder direkt an Reambulant - auch kombinierte Einsätze sind möglich.
Reambulant bietet seine Leistungen zu denselben Konditionen wie eine öffentliche Spitex an und ist von den Krankenkassen anerkannt. Reambulant ist zudem Mitglied des privaten Spitex-Verbandes ASPS.
Weitere Informationen finden Sie unter www.reambulant.ch oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@spitex-suenneli.ch